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Bestellerprinzip bei Immobilienkauf geplant
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Gesetzentwurf
für das Bestellerprinzip, dass bereits bei der Mietwohnungsvermittlung
gilt, auch für den Immobilienkauf vorgelegt. Danach soll derjenige die
Provision tragen, der den Makler beauftragt. Eine Kappungsgrenze ist nicht vorgesehen.
Der Verkäufer soll die Provisionshöhe mit dem Makler aushandeln und
der Maklerauftrag muss schriftlich erfolgen. Ferner ist nach dem Entwurf die
Berechnung von Zusatzkosten an den Käufer verboten, die von dem Verkäufer
oder einem Dritten für die Vermittlung oder zusammenhängende Leistungen
geschuldet werden.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
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