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Wirksamer Ausschluss einer Stornierung der Flugbuchung
Der Bundesgerichtshof entschied mit seinem Urteil vom 20.3.2018, dass eine
Stornierung der Flugbuchung wirksam ausgeschlossen werden kann. Im entschiedenen
Fall buchte ein Ehepaar im November 2014 Flüge für den 22./23. Mai
2015. Die Bedingungen des Luftfahrtunternehmens sahen folgende Regelung vor:
"Die Stornierung der Tickets ist nicht möglich. Die nicht verbrauchten
Steuern und Gebühren sind erstattbar. Der internationale/nationale Zuschlag
ist nicht erstattbar." Wegen einer Erkrankung stornierte das Ehepaar am
20.3.2015 die Flüge und verlangte die Erstattung des Flugpreises. Das Unternehmen
erstattete ihnen jedoch nur ersparte Steuern und Gebühren in Höhe
von jeweils ca. 135 €.
Nach Auffassung des BGH sind die Vorschriften des Werkvertragsrechts grundsätzlich
auf den (Luft-)Personenbeförderungsvertrag anwendbar. Der Fluggast kann
daher den Beförderungsvertrag jederzeit kündigen. Die Anwendung dieser
Vorschrift ist hier jedoch durch die Beförderungsbedingungen des Flugunternehmens
wirksam abbedungen worden. Der Ausschluss des Kündigungsrechts (der "Stornierung")
benachteiligt die Fluggäste nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben
unangemessen.
Anmerkung: Wollen Sie nicht den höheren Preis zahlen, können Sie
für den Krankheitsfall eine solche Erstattung durch eine Versicherung absichern.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
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