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Fahrten ohne festen oder gewöhnlichen Arbeitsort sind Arbeitszeit und keine Ruhezeit
Die Fahrten, die Arbeitnehmer ohne festen oder gewöhnlichen Arbeitsort
zwischen ihrem Wohnort und dem Standort des ersten und des letzten Kunden des
Tages zurücklegen, stellen keine Ruhezeit, sondern Arbeitszeit dar.
Dieses entschieden die Richter des Europäischen Gerichtshofs in ihrem
Urteil vom 10.9.2015. In einer Unionsrichtlinie ist die Arbeitszeit als jede
Zeitspanne definiert, während deren ein Arbeitnehmer gemäß den
einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten arbeitet, dem
Arbeitgeber zur Verfügung steht und seine Tätigkeit ausübt oder
Aufgaben wahrnimmt. Jede Zeitspanne, die keine Arbeitszeit ist, gilt als Ruhezeit.
Den Richtern des Europäischen Gerichtshofs zur Entscheidung lag folgender
Sachverhalt vor: Bei einem spanischen Unternehmen angestellte Techniker installieren
und warten Sicherheitsvorrichtungen in Häusern sowie industriellen und
gewerblichen Einrichtungen in dem ihnen zugewiesenen Gebiet, sodass sie keinen
festen Arbeitsort haben. Den Arbeitnehmern steht jeweils ein Firmenfahrzeug
zur Verfügung, um täglich von ihrem Wohnort zu den verschiedenen Arbeitsorten
und am Ende des Tages zurück nach Hause zu fahren. Die Entfernung zwischen
dem Wohnort der Arbeitnehmer und ihren Einsatzorten kann beträchtlich variieren
und manchmal über 100 Kilometer bzw. bis zu drei Stunden betragen.
In ihrem Urteil führten die Richter aus, dass die Fahrzeit, die Arbeitnehmer,
die keinen festen oder gewöhnlichen Arbeitsort haben, für die täglichen
Fahrten zwischen ihrem Wohnort und dem Standort des ersten und des letzten von
ihrem Arbeitgeber bestimmten Kunden aufwenden, Arbeitszeit im Sinne der Richtlinie
darstellt. Nach Ansicht des Gerichtshofs ist bei Arbeitnehmern, die sich in
einer solchen Situation befinden, anzunehmen, dass sie während der gesamten
Fahrzeit ihre Tätigkeiten ausüben oder ihre Aufgaben wahrnehmen. Die
Fahrten der Arbeitnehmer zu den von ihrem Arbeitgeber bestimmten Kunden sind
das notwendige Mittel, um an den Standorten dieser Kunden technische Leistungen
zu erbringen.
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