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Ausweitung der Arbeitszeitgrenzen für kurzfristige Minijobs in der Corona-Krise
Nachdem es aufgrund der Corona-Pandemie im Bereich der Saisonarbeit, insbesondere
in der Landwirtschaft, zu fehlenden Arbeitskräften kommen wird, wurde die
Zeitgrenze für kurzfristige Minijobs auf fünf Monate oder 115 Arbeitstage
ausgedehnt. Die Anhebung soll für den Zeitraum vom 1.3.2020 bis 31.10.2020
gelten.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
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